Wieder verbotene Pyrotechnik sichergestellt, die Bundespolizei warnt vor den Gefahren
Bahnhofstr. - 17.12.2014Am 16.12.2014 gegen 18:15 Uhr kontrollierte eine
Streife der Bundespolizeiinspektion Ebersbach in Ebersbach -
Neugersdorf auf der
Bahnhofstraße zwei Jugendliche. Im Rahmen der
Kontrolle wurden 32 und 44 Knallkörper aus Tschechien festgestellt.
Die aufgefunden Feuerwerkskörper und Kugelbomben waren ohne
erforderliche BAM bzw. CE Kennzeichnung, somit bestand der Verdacht
einer Straftat gegen das Sprengstoffgesetz. Die Knallkörper wurden
sichergestellt. Die Bundespolizei weißt in dem Zusammenhang mit dem
bevorstehenden Jahreswechsel nochmals daraufhin, dass die Einfuhr von
nicht zugelassener Pyrotechnik eine teure und gefährliche
Angelegenheit sein kann.
Durch die Bundespolizeiinspektionen der Bundespolizeidirektion
Pirna wurden in Sachsen im Jahr 2013 ca. 52000 pyrotechnische
Asservate sichergestellt und anschließend durch eigene Spezialkräfte
vernichtet. Dies entspricht ungefähr einer Nettoexplosivstoffmasse
von 1000kg. Der Schwerpunkt der Feststellungen lag dabei eindeutig
im Bereich der Grenze Deutschland - Tschechische Republik. Hierbei
geht es um Pyrotechnik, die nicht über das europäische
Prüfkennzeichen CE oder das noch bis 2017 gültige nationale
Zulassungszeichen des Bundesamtes für Materialforschung und -prüfung
(BAM) verfügen. Diese nichtzugelassene Pyrotechnik, entspricht nicht
der europäischen / deutschen Qualitätsnorm. Dies spiegelt sich in
einer schlechteren Verarbeitungsqualität mit unberechenbaren
Toleranzbereichen in Bezug auf die Funktionsweise der vorhandenen
Zündmechanismen, einer anderen Materialzu-sammensetzung und einem
größeren Mengeninhalt der explosionsfähigen Inhaltsstoffe, verbunden
mit einer erhöhten "Sprengkraft" und fehlender oder nicht
verständlicher Sicherheitshinweise und Beschriftungen sowie
ungewollter Selbstentzündung wieder.
Die durch die Bundespolizei festgestellte nicht zugelassene
Pyrotechnik wird von eigenen Spezialkräften in einem Spezialfahrzeug
abgeholt und nach einer kurzen Zwischenlagerung in Absprache mit den
zuständigen Strafverfolgungsbehörden zeitnah vernichtet. Dabei fallen
hohe Fahrt - und Entsorgungskosten an, die der Verursacher per
zugestellten Leistungsbescheid (ca. 250 Euro) zu entrichten hat.
Nach dem Sprengstoffgesetz ist das Verbringen nach Deutschland
bzw. der Umgang mit nichtzugelassener Pyrotechnik unter Strafe
gestellt. Wer mit diesen nichtzugelassenen Gegenständen umgeht, ohne
im Besitz einer Erlaubnis nach § 27 SprengG zu sein, macht sich eines
Verstoßes gemäß § 40 Absatz 1 Nr. 3 SprengG verdächtig und hat mit
einer Strafanzeige zu rechnen. Durch die Präventionsbeauftragten der
Bundespolizeiinspektion Ebersbach wurden entsprechende Flyer bei den
grenznahen Stadt- und Gemeindeverwaltungen, dem Landratsamt Zittau
und den Jugendämtern hinterlegt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Thomas Neumann
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 18
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de